Sachverständiger Wiehl

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Eric Stranzenbach Wiehl

Eric Stranzenbach

Bausachverständiger und Baugutachter

Homburger Straße 23
57674 Wiehl
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk in der Handwerkskammer zu Köln.
  • Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung & Sanierung von Schimmelpilzbelastung (TÜV)
  • Sachkundiger für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Wiehl steht Ihnen Herr Eric Stranzenbach als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Eric Stranzenbach kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Wiehl, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Wiehl kommen bzw. sich nicht in Wiehl auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Wiehl - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Wiehl ist eine Stadt im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt hat etwa 25.000 Einwohner und liegt etwa 50 km östlich von Köln.

Wiehl hat eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Schulen, Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen. Es gibt auch eine gute Verkehrsanbindung mit Bahnhöfen und Straßenverbindungen.

In der Nähe von Wiehl befinden sich Städte wie Gummersbach, Engelskirchen, Waldbröhl, Lindlar und Marienheide, die ebenfalls zu erkunden sind.

Der Immobilienmarkt in Wiehl ist stabil, mit einem gesunden Angebot an Wohnungen und Häusern. Die Preise für Wohnungen und Häuser variieren je nach Größe, Lage und Zustand, aber im Durchschnitt sind sie erschwinglich. Der Mietspiegel in Wiehl liegt etwas unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Es gibt eine gute Nachfrage nach Wohnraum in Wiehl, aber auch genügend Angebote, so dass Interessenten eine gute Auswahl haben.

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