SiGeKo im Bauwesen – Ein Leitfaden

Kurzüberblick: Was ist ein SiGeKo?

Eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin (SiGeKo) ist eine vom Bauherrn bzw. von der Bauherrin bestellte Fachperson, die auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern die Arbeitsschutzmaßnahmen koordiniert. Ziel ist es, Gefährdungen für alle Beschäftigten bereits in der Planungsphase zu erkennen und durch abgestimmte Maßnahmen zu minimieren. SiGeKos sorgen dafür, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Bauprojekten systematisch berücksichtigt wird – von der Entwurfsplanung über die Bauausführung bis zur späteren Nutzung. Dadurch werden Unfälle und gesundheitliche Risiken reduziert, Baustellenabläufe reibungsloser und rechtliche Pflichten aus der Baustellenverordnung erfüllt. In Deutschland ist der rechtliche Rahmen vor allem durch die Baustellenverordnung (BaustellV) vorgegeben, die auf der EU‑Baustellenrichtlinie basiert. Kurz gesagt: Ein SiGeKo koordiniert im Auftrag des Bauherrn den sicheren Bauablauf und gewährleistet sichere Baukoordination im Sinne des modernen Arbeitsschutzes.

Symbolische Safety-First Darstellung mit Schutzhelm auf Baustelle

Rechtliche Grundlagen der SiGe-Koordination

Zentrales Regelwerk ist die Baustellenverordnung (BaustellV), die seit 1998 gilt. Sie verpflichtet Bauherren, für Baustellen mit mehr als einem Arbeitgeber einen geeigneten Koordinator zu bestellen (§ 3 BaustellV) und ggf. einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie eine Vorankündigung zu erstellen. Konkretisiert wird die BaustellV durch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – darunter RAB 30 (Anforderungen an den Koordinator), RAB 31 (Aufbau des SiGe-Plans) und RAB 32 (Unterlage für spätere Arbeiten). Ergänzend greifen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit seinen Grundpflichten (Gefährdungsbeurteilung, STOP-Prinzip, Zusammenarbeit bei mehreren Firmen) sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (insbesondere DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten").

Koordinator überprüft Sicherheitsdokumente auf Baustelle – SiGeKo Arbeitsschutz

Pflichten und Rollen der Beteiligten

Auf einer Baustelle greifen die Pflichten mehrerer Akteure ineinander:

Bauherr/in (Auftraggeber/in)

Die Baustellenverordnung adressiert in erster Linie den Bauherrn bzw. die Bauherrin. Er/sie trägt die Gesamtverantwortung und muss bei mehreren Arbeitgebern auf der Baustelle:

  • Einen geeigneten Koordinator schriftlich bestellen (§ 3 Abs. 1 BaustellV), idealerweise frühzeitig in der Planungsphase.
  • Eine Vorankündigung an die Aufsichtsbehörde übermitteln, wenn die Baustelle die Schwellenwerte überschreitet (> 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte gleichzeitig oder > 500 Personentage). Die Vorankündigung muss mindestens 2 Wochen vor Baubeginn eingereicht und sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden.
  • Für die Erstellung eines SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten sorgen, sofern erforderlich.
  • Ausreichende Ressourcen (Zeit, Budget) für Arbeitsschutzmaßnahmen einplanen und geeignete Firmen auswählen.

Über vertragliche Klauseln kann der Bauherr Pflichten übertragen – behält aber die Letztverantwortung.

Planer (Architekten/Ingenieure)

Der Planer muss die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze (§ 4 ArbSchG) bei der Planung anwenden – z. B. durch bautechnische Lösungen, die Risiken minimieren (Anschlagpunkte für PSAgA auf Dächern vorsehen, gefahrstoffarme Materialien wählen). In Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse gehören Hinweise auf besondere Sicherheitsmaßnahmen, damit Bieter diese Kosten einplanen. Die enge Zusammenarbeit mit dem SiGeKo ist entscheidend: Jede durch Planung vermiedene Gefahrenquelle erhöht die Sicherheit auf der späteren Baustelle.

SiGeKoordinator (SiGeKo)

Der SiGeKo hat die zentrale Aufgabe, während Planung und Bauausführung den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu koordinieren.

In der Planungsphase koordiniert er die Maßnahmenplanung (Baustelleneinrichtung, Absperrungen, gemeinschaftliche Schutzeinrichtungen), erstellt den SiGe-Plan und legt die Unterlage für spätere Arbeiten an.

In der Ausführungsphase übernimmt er eine moderierende und überwachende Rolle:

  • Koordination der Gewerke: Abstimmung der Arbeitsabläufe, zeitliche Trennungen gefährlicher Arbeiten, gemeinsame Nutzung von Schutzeinrichtungen.
  • Kommunikation: Organisation von Sicherheitsbesprechungen, Information aller Auftragnehmer, Baustelleneinweisungen.
  • SiGe-Plan-Pflege: Laufende Anpassung an den Baufortschritt, Ergänzung bei Planänderungen.
  • Kontrolle und Dokumentation: Begehungen, Mängeldokumentation, Einfordern von Prüfprotokollen, bei Bedarf Stoppen gefährlicher Arbeiten.
  • Fremdfirmen-Integration: Einweisung neuer Unternehmen, auch Solo-Selbständige und Lieferanten.

Wichtig: Der SiGeKo hat keine generelle Weisungsbefugnis – seine Rolle ist koordinativ. Die Verantwortung bleibt bei den einzelnen Arbeitgebern. Der Bauherr kann dem Koordinator jedoch via Vertrag ein Eingriffsrecht bei akuten Gefahren einräumen.

Qualifikation: Laut RAB 30 muss ein Koordinator über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen sowie mindestens 2 Jahre Erfahrung in Bauplanung oder Bauleitung. Der Koordinator sollte unabhängig agieren und keine Interessenkonflikte haben.

Unternehmer (Auftragnehmer/Firmen)

Jeder Arbeitgeber auf der Baustelle bleibt für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten eigenverantwortlich – auch wenn ein Koordinator bestellt ist. Die Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Schutzmaßnahmen festlegen und ihre Mitarbeitenden unterweisen. Sie sind verpflichtet, mit dem SiGeKo und den anderen Firmen zu kooperieren (§ 8 ArbSchG): Teilnahme an SiGe-Besprechungen, Befolgung der Baustellenordnung, gegenseitige Information über Gefahren.

SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten

Der SiGe-Plan

Der SiGe-Plan ist das zentrale Dokument der SiGeKoordination. Wann ist er Pflicht? Gemäß § 3 Abs. 2 BaustellV immer dann, wenn mehrere Arbeitgeber tätig werden und besondere Gefahren nach BaustellV Anhang II auftreten oder die Baustelle die Vorankündigungsschwellen erreicht.

Inhaltlich definiert der Plan wer, was, wann, womit und unter welchen Schutzmaßnahmen auf der Baustelle arbeitet. Die fünf Grundelemente nach RAB 31:

  1. Arbeitsabläufe – welche Bauphasen und Tätigkeiten finden statt (zeitlich und räumlich gegliedert)?
  2. Gefährdungen – gewerkbezogene und gewerkübergreifende Gefahren (Wechselwirkungen zwischen Gewerken).
  3. Räumliche und zeitliche Koordination – Bauzeitenplan, kritische Überschneidungen markieren.
  4. Schutzmaßnahmen – konkrete technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip.
  5. Arbeitsschutzbestimmungen – relevante Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik.

Zusätzlich enthält der Plan häufig organisatorische Festlegungen (Ansprechpartner, Notfallpläne, Baustellenordnung). Entscheidend: Der Plan muss projektbezogen sein – keine Floskel-Sammlung, sondern ein praxisnaher Leitfaden. Als lebendes Dokument wird er bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben.

Unterlage für spätere Arbeiten

Die Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) ist für die Nutzungs- und Instandhaltungsphase gedacht. Sie stellt sicher, dass auch bei zukünftigen Arbeiten am Bauwerk die Sicherheit gewährleistet ist. Mindestinhalte:

  • Konstruktive Besonderheiten: Anschlageinrichtungen, Tragfähigkeiten, Gefahrenbereiche.
  • Eingebaute Gefahrstoffe: Asbest, PCB, KMF-Dämmungen, bleihaltige Anstriche – inkl. Lageplan.
  • Zugangs- und Wartungseinrichtungen: Steigleitern, Wartungsstege, Lockout-Tagout-Punkte.
  • Versorgungseinrichtungen: Lage von Hauptabsperreinrichtungen (Gas, Wasser, Strom).

Die Unterlage wird während der Bauausführung parallel geführt und nach Bauende dem Bauherrn bzw. Betreiber übergeben. Empfehlung: Der Betreiber schreibt sie bei Umbauten oder neuen Erkenntnissen fort, damit sie auch nach Jahren als Informationsquelle für sicheres Arbeiten dient.

Arbeiter mit PSA und Sicherheitsseil auf Baustelle – Arbeiter mit Absturzsicherung

Typische Gefährdungen auf Baustellen und Schutzmaßnahmen

Baustellen gehören zu den gefährlichsten Arbeitsumgebungen – jeder siebte Arbeitsunfall ereignet sich in der Baubranche. Die fünf gravierendsten Risiken:

  1. Absturzunfälle – von Gerüsten, Dächern, Leitern oder in Schächte. Absturz ist die häufigste Ursache tödlicher Unfälle am Bau (rund 43 % der Todesfälle). Schutz: Kollektive Sicherung (Geländer, Fangnetze) hat Vorrang vor PSA (Auffanggurte).
  2. Herabfallende Gegenstände – ungesicherte Werkzeuge, Kranlasten, einstürzende Bauteile. Schutz: Gefahrenbereiche absperren, Werkzeugsicherung, Helmtragepflicht.
  3. Einsturz und Verschüttung – besonders bei Baugruben und Erdarbeiten. Schutz: Verbau oder Böschung nach DIN 4124, fachgerechte Materialabstützung.
  4. Gefahrstoffe – Quarzstaub, Asbest, PCB, VOC aus Bauchemie. Schutz: Absaugung, Atemschutz, Sachkundenachweis bei Asbest (TRGS 519), Gefahrstoffbeurteilungen.
  5. Elektrischer Schlag – provisorische Installationen, Freileitungen, beschädigte Kabel. Schutz: Baustromverteiler mit FI ≥ 30 mA, regelmäßige Prüfungen nach DGUV Information 203-006.

Weitere relevante Risiken umfassen Lärm und Vibrationen, Witterungseinflüsse, Verkehrsunfälle auf der Baustelle, Brand- und Explosionsgefahren sowie psychische Belastungen durch Zeitdruck und lange Arbeitszeiten.

Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen gilt stets die Rangfolge: Substitution (gefährliche Verfahren ersetzen) → Technische Maßnahmen (kollektive Schutzeinrichtungen wie Gerüste, Absaugungen) → Organisatorische Maßnahmen (zeitliche Trennung, Zugangsbegrenzungen, Unterweisung) → Persönliche Schutzausrüstung (Helm, Gurt, Atemschutz – letzte Stufe, nie alleinige Maßnahme). Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss regelmäßig geprüft und bei Bedarf nachgebessert werden.

Koordination in der Praxis

Baustellenordnung

Ein schriftliches Regelwerk mit allgemeinen Verhaltens- und Sicherheitsregeln: Zutrittsregelungen, PSA-Pflicht, Meldewege, Rauch- und Alkoholverbote, Entsorgungsregeln, Notfallalarmierung. Wird zu Baustellenbeginn allen Firmen bekanntgegeben und in einer Start-Unterweisung erläutert.

Regelmäßige Koordination

  • Sicherheitsbesprechungen (wöchentlich oder 14-tägig) mit SiGeKo, Bauleitung und Vorarbeitern: Rückblick auf Vorfälle, Planung kommender Arbeiten, Schnittstellenklärung.
  • Begehungen und Mängelverfolgung: Regelmäßige Inspektionen, dokumentierte Mängellisten mit Verantwortlichen und Fristen.
  • Safety Walks: Gemeinsame Begehungen vor Ort fördern Sicherheitsbewusstsein oft mehr als reine Papierkontrollen.

Nachunternehmersteuerung

Subunternehmer werden vertraglich zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben verpflichtet. Vor Arbeitsbeginn: Gefährdungsbeurteilungen und Qualifikationsnachweise einfordern, gemeinsame SiGe-Besprechungen, Baustelleneinweisung. Überraschend auftauchende Kolonnen ohne Sicherheitsunterweisung sind zu vermeiden.

Erlaubnisscheinverfahren (Permit-to-Work)

Für Hochrisikotätigkeiten wird eine schriftliche Erlaubnis nach Check der Sicherheitsvorkehrungen ausgestellt – z. B. für Heißarbeiten (Brandschutzposten, Löschmittel), Arbeiten in engen Räumen (Lüftungsmessungen, Rettungsausrüstung) oder elektrische Arbeiten unter Spannung. So wird sichergestellt, dass niemand solche Arbeiten auf eigene Faust startet.

Vorankündigung und behördliche Meldungen

Für größere Bauvorhaben muss eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde erfolgen. Die Schwellenwerte:

  • 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte gleichzeitig, oder
  • 500 Personentage insgesamt.

Die Vorankündigung ist mindestens 2 Wochen vor Baustelleneinrichtung zu übermitteln und sichtbar auf der Baustelle auszuhängen. Inhalt (laut Anhang I BaustellV): Ort, Bauherr, Koordinator, Art des Vorhabens, Zeitraum, geschätzte Beschäftigtenzahl, beteiligte Unternehmen. Bei erheblichen Änderungen ist sie zu aktualisieren.

Darüber hinaus gibt es besondere Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften: Asbest- oder Gefahrstoffarbeiten müssen der Behörde 2 Wochen vorher angezeigt werden (GefStoffV), schwere Unfälle sind der Berufsgenossenschaft zu melden.

Dokumentation und Nachweisführung

Eine strukturierte Dokumentation ist zentral für Rechtssicherheit und die praktische Steuerung der Baustelle:

  • Gefährdungsbeurteilungen jedes Unternehmens, abgestimmt auf die konkreten Baustellenbedingungen.
  • SiGe-Plan und Unterlage – fortlaufend aktualisiert.
  • Begehungs- und Besprechungsprotokolle mit Mängeln, Verantwortlichen und Fristen.
  • Prüf- und Qualifikationsnachweise (Gerüste, Maschinen, Kranführer etc.).
  • Unterweisungsnachweise – schriftlich dokumentiert.
  • Unfall- und Ereignisdokumentation zur Ursachenanalyse.

Persönliche Schutzausrüstung (Helme, Schutzbrille, Atemschutz) für Baustellenarbeit

Kosten und Nutzen einer SiGe-Koordination

Die Kosten für einen SiGeKo liegen typischerweise bei 0,5–2 % der Bausumme. Dem stehen erhebliche Vorteile gegenüber:

  • Weniger Unfälle, weniger Ausfallzeiten: Jeder verhütete Unfall spart ein Vielfaches der Präventionskosten – vom menschlichen Leid ganz abgesehen.
  • Glatterer Bauablauf: Koordinierte Gewerke vermeiden Störungen und Wartezeiten. Das Terminverzugsrisiko sinkt.
  • Qualitätssteigerung: Sichere, geordnete Baustellen fördern auch qualitativ besseres Arbeiten.
  • Rechtssicherheit: Ein korrekt bestellter Koordinator und SiGe-Plan zeigen Behörden, dass der Bauherr seine Pflichten ernst nimmt. Im Schadenfall schützt nachweisbare Prävention vor strafrechtlichen Konsequenzen.
  • Nachhaltiger Nutzen: Die Unterlage für spätere Arbeiten senkt Lebenszykluskosten bei Wartung und Instandhaltung.

Schritt-für-Schritt: SiGeKo-Ablauf für Bauherren

  1. Planungsphase: Koordinationsbedarf prüfen (mehrere Gewerke → i.d.R. ja). Geeigneten SiGeKo nach RAB 30 auswählen und schriftlich bestellen. Budget einplanen.
  2. Vorbereitung: Vorankündigung erstellen und fristgerecht einreichen. SiGe-Plan mit Planern erarbeiten, Baustellenordnung und Notfallplan vorbereiten. In Ausschreibungen auf SiGe-Plan hinweisen, in Bauverträgen Einhaltung festschreiben.
  3. Baustart: Baustelleneinrichtung mit SiGeKo abstimmen (Verkehrswege, Fluchtwege, Kranstandort). Kick-off-Unterweisung mit allen Beteiligten. Koordinator vorstellen, Kontaktdaten aushängen.
  4. Laufende Koordination: Regelbesprechungen, Begehungen, SiGe-Plan fortschreiben, neue Firmen einweisen, Mängel verfolgen. Bauherr holt regelmäßige Updates ein.
  5. Abschluss: Unterlage für spätere Arbeiten fertigstellen und an Betreiber übergeben. Absturzsicherungen bis zur Gefahrenbeseitigung belassen. Abschlussbesprechung: Lessons Learned dokumentieren.
  6. Nachhaltung: Alle Unterlagen mindestens 10 Jahre archivieren. Erkenntnisse in Folgebauprojekte einfließen lassen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination mit Bauexperts – auf allen Baustellen

Mit Bauexperts erhalten Sie kompetente, normenkonforme Unterstützung im Arbeitsschutz und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Ihrer Bauvorhaben. Unsere Fachleute kombinieren rechtliche Expertise mit praxisorientierter Baustellenkoordination und können Sie bundesweit bei der Planung, Durchführung und Dokumentation sicherheitsrelevanter Aufgaben begleiten.

  • SiGeKo für Neubau, Umbau und Sanierung: Wir erstellen und koordinieren Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne, damit Ihre Baustelle gefahrgerecht organisiert ist
  • Rechtlich fundierte Arbeitsschutzplanung: Analyse von Gefährdungen, Festlegung von Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip und Abgleich mit aktuellen Normen und Vorschriften
  • Effiziente Baustellenkoordination: Abstimmung der Gewerke, Besprechungen, Unterweisungen und Praxisbegleitung – für reibungsfreie Abläufe und weniger Störungen
  • Unterlage für spätere Arbeiten: Erstellung und Pflege einer verständlichen und nutzbaren Dokumentation für Wartung, Instandhaltung und spätere Eingriffe am Bauwerk

Unverbindlich anfragen

11. Feb.. 2026

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!
Möchten Sie weitere Angaben machen?

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite/
  2. Ratgeber
  3. /SiGeKo im Bauwesen – Ein Leitfaden
Top